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Steuerfreibetrag 2010, 2011 und 2012

Wie lassen sich die Steuerfreibeträge richtig nutzen, um vom Finanzamt eine Steuererstattung zu erhalten? Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerfreibetrag und einer Steuerfreigrenze. Wie hoch ist der Grundfreibetrag und welche weiteren Steuerfreibeträge gibt es. Diese und andere Fragen sollen auf der Seite Steuerfreibetrag.biz beantwortet werden.

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Inhaltsverzeichnis auf: steuerfreibetrag.biz

1. Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht

2. In welchen Einkunftsarten gibt es Steuerfreibeträge?

3. Steuerfreibeträge im Erbschaftsteuerrecht

4. Steuerfreibeträge richtig nutzen und zu viel bezahlte Steuern erstatten lassen!

5. Welche besonderen Steuerfreibeträge gibt es für Rentner?

6. Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerfreigrenze und einem Steuerfreibetrag?

7. Wie lässt sich ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen?

8. Wie hoch ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in 2011 und 2012?

9. Wie berücksichtigen Steuerprogramme den jeweiligen Steuerfreibetrag?


Im Steuerrecht gibt es zahlreiche verscheidene Steuerfreibeträge. Häufig wird der Grundfreibetrag gesucht, bis zu dem keine Einkommensteuer entsteht bzw. bei Angestelten keine Lohnsteuer abzuführen ist. Um bei einer Antragsveranlagung zu entscheiden, ob es sich lohnt, eine Steuererklärung abzugeben oder um bei einer Steuergestaltung die zu zahlende Steuer minimieren zu können, ist es neben der normalen Steuerabschätzung zudem wichtig, die genauen Steuerfreibeträge zu kennen.

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Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht Mit dem Begriff Steuerfreibetrag wird zumeist der Grundfreibetrag in Verbindung gebracht. Der Grundfreibetrag 2010 beträgt 8.004 Euro. Bis zur Höhe dieses zu versteuernden Einkommens fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. bei beschränkter Steuerpflicht oder, falls weitere Einkünfte unter dem so genannten Progressionsvorbehalt stehen. In 2011 und 2012 liegt der Grundfreibetrag ebenfalls bei 8.004 Euro.

Vereinfachtes Beispiel zum Steuerfreibetrag bei der Einzelveranlagung:
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: 12.200 Euro
Verluste aus Vermietung und Verpachtung: 1.400 Euro
Sonderausgaben: 1.800 Euro
In diesem Fall wären in 2012 keine Steuern zu zahlen, da das zu versteuerndes Einkommen unter 8.004 Euro liegt.

Wie wird sich der Steuerfreibetrag bzw. Grundfreibetrag in den Jahren 2013 und 2014 entwickeln? Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression ist es geplant, den Grundfreibetrag stufenweise zum 01.01.2013 auf 8.130 Euro und zum 01.01.2014 auf 8.354 Euro anzuheben. Ob der Bundesrat dem Gesetz so zustimmen wird. ist aber noch ungewiß (Stand März 2012).

Wenn Sie als Angestellter wissen wollen, in welcher Steuerklasse bis zu welcherm Bruttogehalt vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer abzuführen ist, dann finden Sie z.B. auf Gehaltsrechner.com.de eine kostenlose online Berechnung zum Nettolohn und zur Lohnsteuer.

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In welchen Einkunftsarten gibt es Steuerfreibeträge? Steuerfreibeträge gibt es in unterschiedlichen Steuerarten. Für das Einkommensteuerrecht wurde der Grundfreibetrag bereits beschrieben. Zur Abgeltungssteuer gibt es seit 2009 einen Sparerpauschbetrag. Weitere Steuerdetails z.B. für die Jahre 2010 und 2011 sind unter Sparerfreibetrag beschrieben.

Im Gewerbesteuerrecht gibt es für Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen Freibetrag von momentan 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Dieser Freibetrag gilt z.B. für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (Stand Januar 2011). Diesen Steuerfreibetrag gibt es aber nur für Gewerbetreibende und nicht für Freiberufler. Denn wer sich als Freiberufler selbstständig machen will, unterliegt überhaupt nicht der Gewerbesteuer. Auch für Kapitalgesellschaften wie z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft gibt es diesen Freibetrag leider nicht.

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Steuerfreibeträge im Erbschaftsteuerrecht Auch im Erbschaftsteuerrecht bzw. bei der Schenkungsteuer gibt es zahlreiche Freibeträge. So gibt es dort z.B. einen persönlichen Freibetrag, der von der dortigen Steuerklasse entsprechend des Verwandschaftsverhältnisses abhängt. Einen Überblick über die Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht und einige Änderungen ab 2009 und 2010 erhalten Sie unter Erbschaftssteuer-Freibeträge.de.

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Steuerfreibeträge richtig nutzen und zu viel bezahlte Steuern erstatten lassen! Je nach Steuerklasse im Einkommensteuerrecht werden beim Abzug der Lohnsteuer ebenfalls Steuerfreibeträge berücksichtigt. Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie herausfinden, wie viel Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben von Ihrem Brutto-Lohn einbehalten werden. Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden unter anderem der Grundfreibetrag und die Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt.

Zu einer Steuererstattung der einbehaltenen Lohnsteuer kann es etwa kommen, wenn Sie nicht das ganze Jahr angestellt waren, zusätzlich hohe Werbungskosten z.B. für ein Arbeitszimmer geltend machen können oder Sie mit dem zu versteuerndem Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben und trotzdem Lohnsteuer einbehalten wurde. Ob Sie bei Abgabe einer Steuererklärung etwa eine Steuererstattung der einbehaltenen Lohnsteuer erhalten, erfahren Sie z.B. von einem Steuerberater. Zu den Steuerberatergebühren finden Sie Informationen unter Steuerberater-Kosten.info. Mit einem Steuerprogramm kann ebenfalls berechnet werden, ob sich eine Antragsveranlagung lohnt und es zu einer Erstattung der Lohnsteuer kommt. Auch wenn der Sparerfreibetrag wegen eines fehlenden Freistellungsauftrages von den Banken nicht voll berücksichtigt wurde, kann es bei Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung kommen.

Hier finden Sie interessante Tipps zur Erstellung der aktuellen Steuererklärung. Was zu tun ist, wenn Sie im Rahmen der Antragsveranlagung auf einmal mit einer Steuernachzahlung durch das Finanzamt konfrontiert werden, erfahren Sie auf der Seite Lohnsteuererklärung.info.

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Welche besonderen Steuerfreibeträge gibt es für Rentner? Bei der Besteuerung der gesetzlichen Altersrente wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erstbezuges der Rente ebenfalls ein prozentualer Anteil der Rente von der Besteuerung freigestellt. Auch der sogenannte Altersentlastungsbetrag kann für Rentner von Bedeutung sein. Schauen Sie hierzu auf Freibeträge für Rentner.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerfreigrenze und einem Steuerfreibetrag? Der Steuerfreibetrag kann grundsätzlich von der Höhe der Einkünfte abgezogen werden, unabhängig davon wie hoch die Einkünfte sind. Allerdings gibt es auch Steuerfreibeträge, die bei Überschreiten bestimmter Grenzen bis auf Null reduziert werden. In diesem Zusammenhang sei auf den Steuerfreibetrag bei der Betriebsveräußerung nach § 16(4) EStG oder bei bestimmten Anteilsverkäufen an Kapitalgesellschaften gem. § 17(3) EStG verwiesen. Bis zu einer Steuerfreigrenze bleiben Einkünfte in der Regel steuerfrei. Wenn die Steuerfreigrenze aber überschritten wird, so darf die Steuergrenze im Gegensatz zum Steuerfreibetrag nicht von den betreffenden Einkünften abgezogen werden.

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Wie lässt sich ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen? Auf der Unterseite Freibetrag-Lohnsteuer finden Sie nähere Informationen zu diesem Steuerfreibetrag. Wie sich der Freibetrag auf das Nettoeinkommen auswirkt, können Sie mit dem Gehaltsrechner-2012 herausfinden. Geben Sie hier einfach das Bruttoeinkommen, die Steuerklasse und den Jahresfreibetrag ein und klicken Sie dann auf Berechnen.

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Wie hoch ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in 2011 und 2012? Im Zusammenhang mit Steuerfreibeträgen wird häufg der Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt. Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind als Werbungskosten in 2011 und 2012 grundsätzlich 1 000 Euro als Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzuziehen, falls keine höheren Werbungsosten nachgewiesen werden.

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Wie berücksichtigen Steuerprogramme den jeweiligen Steuerfreibetrag? Steuerfreibeträge, wie den Grundfreibetrag oder den Kinderfreibetrag werden von einem Steuerprogramm bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer oder Steuererstattung automatisch berücksichtigt. Günstige Steuerprogramme finden Sie weiter unten oder auf der Steuerprogramm-Produktseite zum Thema Steuersoftware.

Informationen zu weiteren Steuerfreibeträgen wie etwa dem Kinderfreibetrag, dem Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 EstG oder zu Werbungskostenpauschbeträgen sollen auf der Homepage Steuerfreibetrag noch dargestellt werden.

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