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Inhaltsverzeichnis auf: steuerfreibetrag.biz
1. Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht 2. In welchen Einkunftsarten gibt es Steuerfreibeträge? 3. Steuerfreibeträge im Erbschaftsteuerrecht 4. Steuerfreibeträge richtig nutzen und zu viel bezahlte Steuern erstatten lassen! 5. Welche besonderen Steuerfreibeträge gibt es für Rentner? 6. Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerfreigrenze und einem Steuerfreibetrag? 7. Wie lässt sich ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen? 8. Wie hoch ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in 2011 und 2012? 9. Wie berücksichtigen Steuerprogramme den jeweiligen Steuerfreibetrag?
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Durch die Berücksichtigung eines Freibetrages bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen läßt sich das Nettoeinkommen unter Umständen beträchtlich erhöhen. Der eingetragene Freibetrag hat leider grundsätzlich keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Welchen Einfluss der Freibetrag auf den Nettolohn hat, lässt sich über den Gehaltsrechner-2012 ermitteln. Vor der der Berechnung des Nettogehaltes ist hier neben dem Bruttolohn der Jahresfreibetrag einzutragen. Nachfolgend soll kurz skizziert werden, wie der Freibetrag beim Finanzamt für den Lohnsteuerfreibetrag gestellt wird.
Wo ist der Lohnsteuerfreibetrag gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Regelung zum Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag finden Sie in §39a EStG. Als Freibetrag können hier zum Beispiel Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern sie den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen, oder Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Der Vorteil bei Eintragung des Freibetrags besteht darin, dass das Nettogehalt erhöht wird. Das Nettogehalt kann wiederum Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen haben. Bei Beantragung des Freibetrags muss allerdings beachtet werden, dass ab einer bestimmten Einkunftshöhe am Ende des Jahres die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
Wie wird der Freibetrag beantragt?
Der Antrag für den Freibetrag ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt zu stellen und eigenhändig zu unterzeichnen. Die Frist zur Stellung des Antrags für den Freibetrag fängt am 1.10. des Vorjahres an, für welches der Freibetrag gilt. Die Frist endet am 30.11. des Jahres, in welchem der Freibetrag gilt. Des Weiteren ist zu bedenken, dass durch den Antrag grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung geschaffen wird.
Ich hoffe, ich mit dem kurzen Überblick hilfreiche Informationen zum Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte geben.
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